Rechtsprechung
   BFH, 26.10.1994 - X B 156/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7054
BFH, 26.10.1994 - X B 156/94 (https://dejure.org/1994,7054)
BFH, Entscheidung vom 26.10.1994 - X B 156/94 (https://dejure.org/1994,7054)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - X B 156/94 (https://dejure.org/1994,7054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 725
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.08.1993 - VII B 71/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X B 156/94
    Nach der Rechtsprechung des BFH, welcher sich der erkennende Senat anschließt, ist die erst im Beschwerdeverfahren vorgelegte Erklärung verspätet, weil die PKH grundsätzlich nur für die Zukunft bewilligt werden kann; insoweit wird auf den BFH-Beschluß vom 3. August 1993 VII B 71/93 (BFH/NV 1994, 257, m. w. N. der Rechtsprechung) Bezug genommen.
  • BFH, 05.11.1992 - X B 167/92

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Unmöglichkeit des Aufbringens der

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X B 156/94
    Der Senat läßt weiterhin offen, ob er an seiner Rechtsauffassung festhält, daß eine Rechtsverfolgung dann mutwillig ist, wenn sich der Kläger, der keine Steuererklärung abgegeben hat, einschätzen läßt und die Steuererklärung erst im gerichtlichen Verfahren vorlegt (Beschluß vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324).
  • BFH, 17.07.1989 - X B 39/89

    Rechtmäßigkeit eines schätzweisen Steuerbescheids bei Versäumen der für die

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X B 156/94
    Demgegenüber ist zu bedenken, daß dem Recht der PKH -- anders als dem Kostenrecht -- Erwägungen einer kostenrechtlichen Sanktion grundsätzlich fremd sind (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Juli 1992 VIII B 9/90, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
  • BFH, 27.01.1989 - III B 130/88

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe durch den Bundesfinanzhof

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X B 156/94
    Die beantragte Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten ist auf der Grundlage des § 121 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung zu versagen, wenn mit der Vorlage der Steuererklärungen nichts anderes erbracht wird, als was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen war und ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Januar 1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767, 769, unter 2.).
  • BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93

    Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung als Hindernis hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X B 156/94
    Demgegenüber ist zu bedenken, daß dem Recht der PKH -- anders als dem Kostenrecht -- Erwägungen einer kostenrechtlichen Sanktion grundsätzlich fremd sind (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Juli 1992 VIII B 9/90, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
  • BFH, 02.07.1992 - VIII B 9/90
    Auszug aus BFH, 26.10.1994 - X B 156/94
    Demgegenüber ist zu bedenken, daß dem Recht der PKH -- anders als dem Kostenrecht -- Erwägungen einer kostenrechtlichen Sanktion grundsätzlich fremd sind (vgl. hierzu auch Senatsbeschluß vom 17. Juli 1989 X B 39/89, BFH/NV 1990, 551; Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Juli 1992 VIII B 9/90, nicht veröffentlicht -- NV --; vom 10. Januar 1994 XI B 65/93, BFH/NV 1995, 429).
  • BFH, 27.12.2000 - XI B 123/00

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Umfang der PKH - Einkommensteuer -

    Die Antragsteller müssten im Klageverfahren lediglich ihre außerprozessuale Mitwirkungspflicht erfüllen, die sie auch ohne fachkundige Hilfe bewältigen könnten (Hinweis auf Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725).

    Eine Beiordnung ist jedoch zu versagen, wenn im Prozess nur nachgereicht werden soll, was schon Gegenstand außergerichtlicher Mitwirkungspflichten war, die der Steuerpflichtige ohne fachkundige Hilfe bewältigen konnte (BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 725, m.w.N.; Tipke/Kruse, a.a.O., § 142 FGO Tz. 62).

  • BFH, 05.03.1997 - X B 216/96

    Voraussetzungen für die rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Denn die Bewilligung der PKH wirkt grundsätzlich nur in die Zukunft (BFH-Beschlüsse vom 3. August 1993 VII B 71/93, BFH/NV 1994, 257; vom 23. Dezember 1993 VIII B 98/93, BFH/NV 1994, 657; in BFH/NV 1994, 734, und vom 26. Oktober 1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725).

    Dieser Zeitpunkt war aber nicht Gegenstand des angefochtenen finanzgerichtlichen Beschlusses und kann somit auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein (BFH in BFH/NV 1994, 257; BFH/NV 1994, 657; BFH/NV 1994, 734; BFH/NV 1995, 725).

  • BFH, 27.12.2000 - XI S 12/00

    Eheleute - Steuererklärung - Einkommensteuer - Schätzungsbescheid - PKH -

    Die Antragsteller müssten im Klageverfahren lediglich ihre außerprozessuale Mitwirkungspflicht erfüllen, die sie auch ohne fachkundige Hilfe bewältigen könnten (Hinweis auf Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725).
  • BFH, 26.03.1998 - X B 134/97

    Inhalt einer ordnungsgemäßen gerichtlichen Prüfung der Wahrscheinlichkeit des

    Schon allein deshalb ist der angefochtene Beschluß zu Recht ergangen (s. Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725).
  • FG Düsseldorf, 08.03.2001 - 18 K 3853/00

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Beiordnung;

    Hieran fehlt es, wenn für einen Erfolg im Prozess nichts anderes vorzutragen ist, als was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen war und ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. September 1986 V B 39/86, Betriebs-Berater 1986, 2402; vom 27. Januar 1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767, 769 a. E. und in BFH/NV 1995, 725).
  • FG Hamburg, 08.10.2013 - 6 K 92/13

    Keine Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten bei Verletzung von

    Eine Beiordnung ist insbesondere dann nicht erforderlich, wenn im Zuge der Anfechtung von Schätzungsbescheiden mit der Vorlage von Steuererklärungen im finanzgerichtlichen Verfahren nur das erbracht wird, was zuvor schon Gegenstand außerprozessualer Mitwirkungspflichten gewesen ist und die Prozessführung ohne fachkundige Hilfe zu bewältigen ist (vgl. BFH Beschlüsse vom 27.01.1989 III B 130/88, BFH/NV 1989, 767; vom 26.10.1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725; vom 27.12.2000 XI B 123/00, BFH/NV 2001, 919).
  • BFH, 19.06.1997 - IV B 35/97

    Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung wegen der Pflicht des Klägers

    Im Streitfall kann dahinstehen, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung etwa deshalb als mutwillig erscheint, weil die Klägerin die erst mit der Klagebegründung geltend gemachten Umstände bereits im Vorverfahren hätte vortragen müssen (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324; siehe dazu aber weiter BFH-Beschluß vom 26. Oktober 1994 X B 156/94, BFH/NV 1995, 725 sowie Senatsbeschluß vom 9. Juli 1996 IV B 105/95, BFH/NV 1997, 58, und Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 142 Anm. 8).
  • FG München, 29.12.1999 - 7 S 1903/97

    Antrag auf Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Wege der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht